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24.04.2007 12:37:17 |
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Sicherheitseinrichtung auf (Triebfahrzeug)en, durch die eine Zwangsbremsung ausgelöst wird, wenn der Triebfahrzeugführer das Bewusstsein verliert.
Die Sicherheitsfahrschaltung (Sifa) ist eine elektromechanische oder elektronische Einrichtung zur selbständigen Überwachung der Dienstfähigkeit des (Triebfahrzeugführer)s. Der Triebfahrzeugführer muss während der Fahrt eine Hand- oder Fusstaste in regelmässigen Abständen (bei der DB AG alle 900 m bzw. alle 30 +/- 5 s) kurzzeitig drücken bzw. loslassen. Bei Nichtbeachtung dieser Forderung leuchtet eine Meldelampe auf, kurz darauf ertönt ein Warnsignal (Summer). Beide (Warnsignal)e werden nach einem festgelegten Fahrweg (wegabhängige Sifa, 75 m) oder nach einer bestimmten Zeit (zeitabhängige Sifa, 2,5 s) aktiviert. Erfolgt auch daraufhin keine Reaktion des (Triebfahrzeugführer)s, wird der Antrieb abgeschaltet und eine Schnellbremsung eingeleitet.
Die Sifa wurde ab ca. 1935 eingeführt, um eine Ein-Mann-Besetzung auf (Triebfahrzeug)en zu ermöglichen. Bei Geschwindigkeiten über 160 km/h ist bei der DB AG ein zweiter Triebfahrzeugführer vorgeschrieben, wenn die Strecke nicht mit linienförmige Zugbeeinflussung LZB ausgerüstet ist. Die Tasten der Sifa werden auch als Totmannsknopf bezeichnet.
Die zeitabhängige Überwachung erfolgt durch die elektronische Sifa (Zeit-Zeit-Sifa), während die wegabhängige Sifa (Weg-Zeit-Sifa) sowohl elektromechanisch als auch - seltener - elektrisch ausgeführt sein kann. In den neueren (Triebfahrzeug)en der DB AG wird die elektronische, zeitabhängige Sifa verwendet.
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